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Zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts sind nach Maßgabe der Lehrpläne kurze schriftliche Übungen zulässig. Schriftliche Arbeiten werden in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch geschrieben.
In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten. Im Übrigen soll die Lehrerin oder der Lehrer eine Schülerin oder einen Schüler vor der Versetzung in die Klasse 3 an die Leistungsbewertung mit Noten heranführen; dies gilt nicht, wenn die Schulkonferenz einen Beschluss nach § 6 Absatz 3 Satz 2 gefasst hat.
Die Schulkonferenz kann beschließen, auf die Leistungsbewertung mit Noten in der Klasse 3 zu verzichten.
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung…
Die Schulkonferenz kann beschließen, dass ab Klasse 4 oder ab einer höheren Klasse die Bewertung einzelner Leistungen von Schülerinnen und Schülern zusätzlich…
Die Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden ohne Notenstufen auf der Grundlage der im Förderplan festgelegten Ziele beschrieben. Die Leistungsbewertung…
Die Schulkonferenz kann beschließen, dass in Zeugnissen ab Klasse 4 oder ab einer höheren Klasse eine Bewertung des Leistungsstands in den Fächern zusätzlich…
Ab den Zeugnissen der Klassenstufe 3 erfolgt die Leistungsbeurteilung in allen Fächern in Form von Zeugnisnoten. In den Klassenstufen 3 und 4 weist die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.