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In der Schuleingangsphase erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse jeweils zum Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 und 4 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres.
Die Zeugnisse beschreiben in der Schuleingangsphase und in der Klasse 3 die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern. Bei Schülerinnen und Schülern, die gemäß § 2 Absatz 4 die Schuleingangsphase in drei Jahren durchlaufen, beschreibt das Zeugnis zum Ende des ersten Schulbesuchsjahres die Lernentwicklung und die Entwicklung der Vorläuferfähigkeiten.
Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 enthält darüber hinaus Noten für die Fächer. Die Schulkonferenz kann davon abweichend beschließen, auf Noten zu verzichten. Die Zeugnisse der Klasse 3 enthalten ebenfalls Noten für die Fächer. Dies gilt nicht, wenn die Schulkonferenz einen Beschluss nach § 5 Absatz 3 gefasst hat.
Die Zeugnisse der Klasse 4 enthalten Noten für die Fächer.
Alle Zeugnisse enthalten außerdem die nach § 49 Absatz 2 und 3 SchulG erforderlichen Angaben.
Alle Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern und enthalten die nach § 49 Absatz 2 und 3 des Schulgesetzes NRW…
Die Zeugnisse enthalten Noten für die Fächer, über die die Zeugnis- oder Versetzungskonferenz entscheidet. Außerdem enthalten sie die nach § 49 Absatz 2 und 3…
Alle Zeugnisse enthalten neben den Noten für die Fächer die nach § 49 Absatz 2 und 3 SchulG erforderlichen Angaben.
Alle Zeugnisse enthalten neben den Noten für die Fächer die nach § 49 Absatz 2 und 3 SchulG erforderlichen Angaben.
Alle Zeugnisse enthalten neben den Noten für die Fächer die nach § 49 Absatz 2 und 3 SchulG erforderlichen Angaben.
Alle Zeugnisse enthalten neben den Noten für die Fächer und Lernfelder die nach § 49 Absatz 2 und 3 SchulG erforderlichen Angaben. Zeugnisse für Schülerinnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.