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Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können begründen
Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderung, Sprachbehinderung, Erziehungsschwierigkeit),
Geistige Behinderung,
Körperbehinderung,
Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit),
Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderung),
Autismus-Spektrum-Störungen.
den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung,
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache besteht, wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem…
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besteht, wenn das schulische Lernen auf Grund von Gehörlosigkeit…
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen besteht, wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderung…
Ein Antrag auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung setzt voraus, dass eine Autismus-Spektrum-Störung vorher in einem Gutachten der…
Sprache (§ 4 Absatz 3),
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.