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Das einzelne Zwangsgeld darf 25.000 Euro nicht übersteigen.
Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt bis zu 25 000 Euro.
Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünfhundert Euro nicht übersteigen.
Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt mindestens 5 EUR und höchstens 25 000 EUR.
Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem…
Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von 25 000 Euro nicht übersteigen. Mit der Festsetzung des Zwangsmittels sind dem Verpflichteten zugleich die Kosten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.