§ 81c SGB XZehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
Hält der oder die Bundesbeauftragte oder eine nach Landesrecht für die Kontrolle des Datenschutzes zuständige Stelle einen Angemessenheitsbeschluss der…
Erwägungsgrund 143 DSGVOVerordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, unter den in Artikel 263 AEUV genannten Voraussetzungen beim Gerichtshof eine Klage auf Nichtigerklärung…
Art. 89 32017R1939Gegen Entscheidungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten kann Klage beim Gerichtshof erhoben werden. KAPITEL IX FINANZ- UND PERSONALBESTIMMUNGEN ABSCHNITT…
§ 61 Abs. 1 BDSGBundesdatenschutzgesetz
Jede natürliche oder juristische Person kann unbeschadet anderer Rechtsbehelfe gerichtlich gegen eine verbindliche Entscheidung der oder des Bundesbeauftragten…
Art. 36 Abs. 6 31997R0515Die Bezugnahme in diesem Artikel und in Artikel 32 Absatz 5 auf eine „endgültige Entscheidung“ bedeutet nicht, daß ein Mitgliedstaat oder die Kommission…