§ 21 Abs. 1 AStGGesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen
Diese Fassung des Gesetzes gilt, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist,
§ 42 Abs. 4 AZRGGesetz über das Ausländerzentralregister
(weggefallen)
§ 134a Abs. 4 WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
(weggefallen)
Anlage 10 SVWOWahlordnung für die Sozialversicherung
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 189)