BFH, I B 88/11Beschluss v. 2012-02-29 · § 41 Abs 2 AO
Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen
BFH, IX R 69/10Urteil v. 2012-01-24 · § 41 AO
Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz Formunwirksamkeit der Abtretung
BFH, IX B 66/11Beschluss v. 2011-12-30 · § 41 Abs 1 AO
(NZB: BVerfG-Tenor Auslegung; Rechtsfolgenirrtum; Bindungswirkung LG-Urteil ; § 41 Abs. 1 AO bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen; Umdeutung einer Anfechtung; Beweislastgrundregel)
BFH, V R 50/09Urteil v. 2011-08-11 · § 41 AO
Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer - Verwertung strafgerichtlicher Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren - Schlüssige Darlegung von verzichtbaren Verfahrensfehlern - Vernehmung eines Zeugen im Ausland
BFH, II R 5/09Urteil v. 2011-03-02 · § 41 AO
(Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine Betriebsaufgabe wegen des Todes eines Freiberuflers; keine Berücksichtigung nicht aktivierbarer Patente im Betriebsvermögen bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nach dem vor 2009 geltenden Recht; Bewertung im Privatvermögen befindlicher Patente; Abnutzbarkeit von Warenzeichen/Marken; Berücksichtigung vom Erblasser nicht zu erfüllender Schulden als Nachlassverbindlichkeiten; Ansatz erst nach dem Tod des Erben fällig werdender Verbindlichkeiten des Erblassers bei der Erbschaftsteuer; Erwerb eines Anteils an einer nicht in das Handelsregister eingetragenen vermögensverwaltenden Personengesellschaft erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigt; Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Eigentum bei der Erbschaftsteuer; erbschaftsteuerrechtliche Beurteilung des Erwerbs eines Anteils an einer Vor-GmbH; Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit; Ansatz von Wirtschaftsgüter nach § 109 BewG; Abnutzbarkeit von immateriellen Wirtschaftsgütern; Anteil an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers; Behandlung schwebender Geschäfte bei der Erbschaftsteuer; Grundbucheintrag; gewerblich geprägte Personengesellschaft; Überführung von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Veräußerung; Verdrängung des gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben)