§ 1 Abs. 1 VStDÜVVerordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer
Diese Verordnung gilt für die elektronische Übermittlung von Erklärungen der besonderen Verbrauchsteuern und der Luftverkehrsteuer an die Zollverwaltung im…
§ 1 Abs. 2 StDAVVerordnung über den automatisierten Abruf von Steuerdaten
Diese Verordnung gilt nicht für Abrufverfahren, die Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen oder Ein- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21…
§ 382 Abs. 2 AOGefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben
Absatz 1 ist auch anzuwenden, soweit die Zollvorschriften und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen für Verbrauchsteuern sinngemäß gelten.
§ 3 Abs. 3 AOSteuern, steuerliche Nebenleistungen
Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union sind Steuern im Sinne dieses Gesetzes. Zollkodex der Union bezeichnet die…
§ 178 Abs. 4 AOKosten bei besonderer Inanspruchnahme der Zollbehörden
Auf die Festsetzung der Kosten sind die für Verbrauchssteuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Im Übrigen gilt für diese Kosten das…