Gesetz Nr. 1059 zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen des Saarlandes an die Abgabenordnung (Saarländisches Abgabenordnung-Anpassungsgesetz - AOAnpG-Saar) Vom 28. März 1977
Soweit in Rechtsvorschriften auf Bestimmungen verwiesen wird, die durch das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung aufgehoben werden, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen der Abgabenordnung.
Art. 12 AOAnpG-Saar
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