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Die Verordnung tritt am 1. April 1988 in Kraft.
Beamtinnen und Beamte, welche die Ausbildung für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes vor dem 1. Juli 2018 nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des mittleren Dienstes, Fachrichtung Justizdienst (Fachgebiet Gerichtsvollzieherdienst) - AOJ GV - vom 23. Juli 2012 (Amtsbl. I S. 372) begonnen haben, setzen diese nach bisherigem Recht fort. Anlage 1 Anlage 2 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 3 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 4 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument