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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten tritt die Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes an Justizvollzugsanstalten vom 20. Dezember 1979 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2000 (Amtsbl. S. 506, 887), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. November 2008 (Amtsbl. S. 1930), außer Kraft.
Die Ausbildung und Prüfung der Anwärterin und der Anwärter, die am 3. September 2012 ihre Ausbildung für den Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes aufgenommen haben, richtet sich ab Inkrafttreten dieser Verordnung nach neuem Recht.