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Die oberste Ausbildungsbehörde leitet die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter. Sie bestimmt die Ausbildungsbehörden und regelt die Überweisung in die einzelnen Ausbildungsabschnitte.
Für die Ausbildung ist die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsbehörde verantwortlich. Sie oder er bestimmt die Beamtinnen und Beamten, die die Anwärterinnen und Anwärter unterweisen sollen (Ausbilderinnen und Ausbilder). Mit der Ausbildung sollen nur solche Beamtinnen und Beamte betraut werden, die nach ihrer Persönlichkeit hierfür besonders geeignet erscheinen und über die für diese Aufgabe erforderlichen Kenntnisse verfügen. Den Ausbilderinnen und Ausbildern wird die Ausbildung, zu der auch Unterricht und Übungen nach § 11 Abs. 3 gehören, als Dienstaufgabe übertragen.
Für die Lernortkooperation können sich die Ausbildungsbehörden elektronisch vernetzen. Die Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz kann hierfür die erforderlichen Grundlagen schaffen und die restlichen Ausbildungsbehörden in das Netzwerk einbeziehen.
Die Anwärterinnen und Anwärter können in die Lernortkooperation eingebunden und in Lerngruppen organisiert werden. Die Lerngruppen können Ausbildungsmodule übergreifend eingesetzt werden.
Die Ausbildung ist in Lernfeldern organisiert. Der Katalog der Lernfelder und Lernsituationen wird von der obersten Ausbildungsbehörde festgelegt. Er soll insbesondere folgende Lernfelder beinhalten:
Lernfeld 1 „Die Rolle der Justizbediensteten und die Arbeit im Vollzug“
Lernfeld 2 „Die Tätigkeit auf der Abteilung“
Lernfeld 3 „Die Arbeit/Tätigkeit an der Schnittstelle zur Öffentlichkeit“
Lernfeld 4 „Die Versorgung der Gefangenen“
Lernfeld 5 „Die Behandlung und Betreuung der Gefangenen“
Lernfeld 6 „Die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugseinrichtungen“
Lernfeld 7 „Kommunikation und Umgang“
Die Anwärterinnen und Anwärter führen nach der praktischen Einführungszeit fortlaufend ein Lernjournal. Darin ist zu vermerken, mit welchen Ausbildungsinhalten sie in den einzelnen Ausbildungsbereichen befasst waren. Das Lernjournal ist der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsbehörde in regelmäßigen Abständen sowie beim Wechsel der Ausbildungsbehörde vorzulegen und von der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsbehörde abzuzeichnen.
In den Modulen der fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung ist der Lernerfolg durch praktische und theoretische Lernerfolgskontrollen festzustellen. Themenbereiche können dabei zusammengefasst werden. Lernerfolgskontrollen können bei mangelhafter Leistung wiederholt werden.