Gesetze
Gesetz wird geladen …
Während der fachpraktischen Ausbildung sind die Anwärterinnen und Anwärter mit allen Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes vertraut zu machen. Durch ausgiebige Zuteilung von Aufgaben aus dem jeweiligen Ausbildungsgebiet sollen sie angehalten werden, sich mit den einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen vertraut zu machen. Sie sollen lernen, die Vorschriften richtig anzuwenden und sich ein eigenes Urteil zu bilden, und sich frühzeitig an selbstständiges Arbeiten gewöhnen. Sinn, Zweck und Zusammenhang der Arbeiten und der anzuwendenden Vorschriften sind ihnen zu erläutern. Zugleich sollen ihnen auf der Grundlage psychologischer und gruppendynamischer Grundkenntnisse Einsichten und Erfahrungen vermittelt werden, die ihnen die Kontaktaufnahme zu den Gefangenen und einen am Vollzugsziel orientierten Umgang mit diesen erleichtern.
Bei der Zuteilung der einzelnen Tätigkeiten ist in erster Linie darauf zu achten, dass dadurch die Ausbildung gefördert wird. In der Regel sollten die Anwärterinnen und Anwärter dabei unter Anleitung tätig werden. Die Übertragung von Aufgaben zur selbstständigen Erledigung soll nur insoweit erfolgen, als dies zur Erreichung des Ausbildungsziels notwendig ist.
Die Ausbildung ist durch Unterricht, Übungen und Arbeitsaufträge der Justizvollzugsschule Rheinland-Pfalz zu ergänzen. In den Übungen werden praktische Fälle aus den einzelnen Arbeitsgebieten der Anwärterinnen und Anwärter mündlich erörtert. Die für die Erfüllung der Arbeitsaufträge der Justizvollzugsschule notwendigen Voraussetzungen sind von den Ausbildungsbehörden zu schaffen.