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Bei der mündlichen Prüfung im Rahmen der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 (Kolloquium) kann einzeln oder in Gruppen geprüft werden. Die Prüfungszeit im Kolloquium beträgt in der Regel 20 Minuten je Prüfling. Dem Prüfling wird vor Beginn des Kolloquiums eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten gewährt. Die Schulleitung setzt im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission den Prüfungsplan fest.
Das Prüfungsgespräch wird von der für die Betreuung der berufspraktischen Ausbildung des Prüflings zuständigen Fachlehrkraft im unterstützenden Lernbereich, bei Prüfung in Gruppen von den für die Betreuung der berufspraktischen Ausbildung der beteiligten Prüflinge zuständigen Fachlehrkräften im unterstützenden Lernbereich im Wechsel, geführt. Die übrigen Mitglieder der Prüfungskommission sind berechtigt, sich in die Prüfung einzuschalten und Prüfungsfragen zu stellen.
Für die Prüfung sind folgende Unterlagen zur Einsicht bereitzuhalten:
die Prüfungslisten der ersten Teilprüfung (§ 28),
die von der Praxiseinrichtung erstellten Beurteilungen über die berufspraktische Ausbildung (§ 8 Absatz 3).
§ 39 Absatz 4 bis 7 findet entsprechende Anwendung.