§ 37 Abs. 2 APO-BFS-HABVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Haushaltsführung und ambulante Betreuung (APO-BFS-HAB) Vom 14. Juli 2023*)
Schulfremde werden in allen Prüfungsfächern (§ 20) mündlich geprüft, in denen sie noch nicht schriftlich geprüft wurden.
§ 37 Abs. 1 APO-BFS-GTBVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung (APO-BFS-GTB) Vom 14. Juli 2023*)
Ein Prüfling kann nur in einem Prüfungsfach mündlich geprüft werden. Eine mündliche Prüfung wird nur dann festgesetzt, wenn sie zum Bestehen der Staatlichen…
§ 37 Abs. 2 APO-BFS-HEPVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege (APO-BFS-HEP) Vom 14. Juni 2023**)
Schulfremde werden in allen Prüfungsfächern (§ 20) mündlich geprüft, in denen sie noch nicht schriftlich geprüft wurden.
§ 30 Abs. 7 APO-HBFS-WIVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Wirtschaftsinformatik im Saarland (APO-HBFS-WI) Vom 16. September 1985
Schulfremde werden in allen Prüfungsfächern (§ 19) mündlich geprüft.
§ 36 Abs. 1 FSchulSozPädAPO SL 2026Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
Ein Prüfling kann nur in einem Prüfungsfach mündlich geprüft werden. Eine mündliche Prüfung wird nur dann festgesetzt, wenn sie zum Bestehen der Staatlichen…