Gesetze
Gesetz wird geladen …
Vor der Aufnahme in die Berufsfachschule führt die Schule für die Schülerinnen und Schüler, bei Minderjährigen im Beisein von deren Erziehungsberechtigten, eine Beratung bezüglich des an der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege zu erwerbenden Berufsausbildungsabschlusses sowie eine Schullaufbahnberatung durch. Die Beratung umfasst mindestens Informationen über den Bildungsgang der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege, insbesondere deren Aufnahmevoraussetzungen, deren schulische Anforderungen, die Anforderungen an das Fachpraktikum und die berufspraktische Ausbildung, den Abschluss und die Struktur des Bildungsgangs der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege, die Möglichkeiten zur Stärkung der individuellen Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers sowie Informationen über Bildungswege, die sich im Anschluss an die Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege ergeben können.