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Vor der Aufnahme in die Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung führt die Schule für die Schülerinnen und Schüler, bei Minderjährigen im Beisein von deren Erziehungsberechtigten, eine Beratung bezüglich des an der Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung zu erwerbenden Berufsausbildungsabschlusses sowie eine Schullaufbahnberatung durch. Die Beratung umfasst mindestens Informationen über den Bildungsgang der Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung, insbesondere deren Aufnahmevoraussetzungen, deren schulische Anforderungen, die Anforderungen an das Fachpraktikum und die berufspraktische Ausbildung, den Abschluss und die Struktur des Bildungsgangs der Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung, die Möglichkeiten zur Stärkung der individuellen Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers sowie Informationen über Bildungswege, die sich im Anschluss an die Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung ergeben können.