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Soweit die Aufgaben nicht an einem digitalen Endgerät bearbeitet werden, sind die Arbeiten und die Entwürfe auf Papierbögen zu schreiben, die von der Schule zur Verfügung gestellt und mit dem Schulstempel versehen werden. Die Prüflinge tragen Namen, Vornamen, Klasse und Prüfungsfach am Kopf der ersten Seite der Reinschrift ein. Die erste Seite und ein Rand jeder weiteren Seite sind für amtliche Eintragungen frei zu halten. Die Seiten der Reinschrift sind fortlaufend zu nummerieren. Sämtliche Entwürfe und Beilagen sind mit dem Namen des Prüflings zu versehen.
Die Prüflinge fertigen die Arbeiten unter Aufsicht von mindestens einer Lehrkraft je Prüfungsraum an. Für die ordnungsgemäße Prüfungsaufsicht ist die Schulleitung verantwortlich. Der Prüfungsraum darf während der Bearbeitungszeit von den Prüflingen nur einzeln und nur mit Genehmigung einer Aufsichtsperson verlassen werden.
Nur ausdrücklich zugelassene Hilfsmittel dürfen benutzt werden; es ist nicht gestattet, andere Hilfsmittel in den Prüfungsraum mitzubringen.
Vor Eintritt in die Prüfung werden die Prüflinge darauf hingewiesen, dass Täuschungsversuche, Beihilfe hierzu und Ordnungsverstöße zum Ausschluss von der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 führen können. Der Wortlaut von § 26 ist bekannt zu geben. Nach Klärung technischer Fragen und Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben beginnt die Bearbeitungszeit.
Über den Verlauf der schriftlichen Prüfung ist von den Aufsichtführenden in jedem Prüfungsraum für jedes Prüfungsfach eine Niederschrift zu fertigen und zu unterzeichnen. In diese werden aufgenommen: Niederschrift und handschriftliche Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.
die Bezeichnung der Klasse und das Prüfungsfach,
die Zahl der Prüflinge,
die Namen der aufsichtführenden Lehrkräfte mit Angaben der Zeiten, in denen sie die Aufsicht geführt haben,
ein Vermerk über die erfolgte Belehrung gemäß § 26,
der Beginn und das Ende der Bearbeitungszeit,
der Beginn und das Ende der Abwesenheit von Prüflingen,
Vermerke über besondere Vorkommnisse (Fehlanzeige erforderlich),
die Sitzordnung der Prüflinge (als Anlage).
Alle Entwürfe, die Texte der Prüfungsaufgaben sowie sonstige von der Schule gestellten Unterlagen sind mit der Reinschrift abzugeben.