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Die Mitglieder der eingerichteten Prüfungsausschüsse sind stimmberechtigt.
Der allgemeine Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder, unter ihnen die oder der Vorsitzende, anwesend sind.
Fachprüfungsausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind.
Alle Prüfungsausschüsse beschließen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Im allgemeinen Prüfungsausschuss gibt bei Stimmengleichheit die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Prüfungsvorsitz oder dessen Vertretung, anwesend sind. Er fasst seine…
Fachprüfungsausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind.
Der Prüfungsausschuss und die Fachprüfungsausschüsse sind beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind; sie beschließen mit der Mehrheit der abgegebenen…
Fachprüfungsausschüsse sind nur beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt…
Der Prüfungsausschuss beschließt mit einfacher Mehrheit. Stimmberechtigt sind neben der oder dem Vorsitzenden die Mitglieder der Fachprüfungsausschüsse, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.