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Der Prüfungsausschuß wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und die Stellvertretung. Der Vorsitz im Prüfungsausschuss kann jährlich zwischen den Gruppen wechseln.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Näheres zur Geschäftsführung, insbesondere zur Protokollführung und zur Durchführung der Beschlüsse.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei…
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei…
Der Prüfungsausschuss führt seine Geschäfte selbst. Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Näheres zur…
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Vorsitz mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei…
Die Prüfungsausschüsse sind mit dem Vorsitz oder dessen Stellvertretung und mindestens zwei weiteren Mitgliedern beschlussfähig. Beschlüsse werden mit…
Der Prüfungsausschuss trifft seine Entscheidungen bei Anwesenheit des Vorsitzes und mindestens drei weiterer Mitglieder mit Stimmenmehrheit. Bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.