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Die Ausbildungsbehörden bestellen eine Beamtin oder einen Beamten des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter. Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter leitet und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung und führt die Ausbildungsakten.
Die Ausbildungsstellen bestellen eine Beamtin oder einen Beamten zur Ausbildungsbeauftragten oder zum Ausbildungsbeauftragten, die oder der mindestens die Laufbahnbefähigung des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes inne hat. Diese oder dieser hat die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ausbildungsablauf der berufspraktischen Ausbildung sicherzustellen.