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Ausbildungsbehörden sind das Ministerium für Inneres und Sport sowie die Gemeindeverbände und die Gemeinden.
Ausbildungsstellen sind die Feuerwehrschule des Saarlandes und Feuerwehrschulen anderer Länder, die Berufsfeuerwehr Saarbrücken und andere Berufsfeuerwehren sowie andere geeignete Ausbildungsstellen.
Die Zuweisung zu den Ausbildungsstellen obliegt den Ausbildungsbehörden.