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Der Ausbildungsgang gliedert sich in die theoretische und die schulpraktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung wird in einem Seminar gemäß § 8 Absatz 1, die schulpraktische Ausbildung in einer Ausbildungsschule durchgeführt. Genehmigte Ersatzschulen im Sinne des § 100 Absatz 2 bis 4 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), das zuletzt durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499) geändert worden ist, können mit Zustimmung des Trägers Ausbildungsschulen sein.
Der Ausbildungsgang wird von der Leiterin oder dem Leiter des Seminars für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung geleitet (Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter). Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter regelt die theoretische und nach Maßgabe von § 12 Absatz 2 die schulpraktische Ausbildung. Die Ausbildungsbehörde bestellt eine Fachleiterin oder einen Fachleiter an einem Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter der Ausbildungsleiterin oder des Ausbildungsleiters. Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter kann die Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben für bestimmte Bereiche der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter übertragen.
Ausbildungsveranstaltungen des Seminars haben grundsätzlich Vorrang vor denen der Ausbildungsschule.
Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung.
Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung. Der Unterricht und die…
Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung. Der Unterricht und die…
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in Ausbildungsabschnitte, deren Anzahl und Inhalt im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) geregelt sind und obliegt den dort…
Die Ausbildung gliedert sich im Einzelnen nach Maßgabe des Rahmenausbildungsplans (Anlage 3) und obliegt im Einzelnen den dort genannten Behörden oder…
Die Reihenfolge und Dauer der Ausbildungsabschnitte können aus wichtigen Gründen durch die Ausbildungsbehörde verändert werden. Die fachtheoretische Ausbildung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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