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Die Ausbildung findet statt
in einem Seminar für Fachlehrerinnen und Fachlehrer in Ausbildung
im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung,
im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung,
im Förderschwerpunkt Sehen (pädagogische Frühförderung) oder
im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (pädagogische Frühförderung) sowie
in einer entsprechenden Ausbildungsschule.
Ein Seminar nach Absatz 1 Nummer 1 wird von einem Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung eingerichtet.
in einem Ausbildungsgang für den Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung:
in den Fällen des § 8 und § 9 Absatz 1 die Ausbildungsstätte liegt,
der Leitung der Ausbildungsstätte,
Sehen (§ 8),
sozialpädiatrische und sozialpsychiatrische Zentren,
über die Ausbildungsstätte bei der jeweiligen Behörde eingegangen sein.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.