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Zum Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit" gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit gemäß § 14 Abs.3 sowie der Dokumentation im Projektkurs gemäß § 11 Absatz 8.
Die Formen der "Sonstigen Mitarbeit" richten sich nach den Richtlinien und Lehrplänen für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe.
Zum Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit" gehören alle schriftlichen, mündlichen und praktischen Unterrichtsleistungen außerhalb der Klausuren sowie der…
Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie…
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten kann die Schule zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen (Arbeitsgemeinschaften) anbieten.
Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 SchulG, soweit in den Anlagen nichts anderes bestimmt ist. Sie erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht…
Die Bewertung des Verhaltens erfolgt unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten des Schülers/der Schülerin, die sich aus den für ihn/sie geltenden…
Im Rahmen des Begleitunterrichts sind Arbeiten unter Aufsicht zu fertigen und mündliche Leistungen zu erbringen, § 11 Absatz 4 gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.