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Die in der Einführungsphase erbrachten Schülerleistungen werden mit den Notenstufen gemäß § 48 Abs. 3 SchulG bewertet.
Die in der Qualifikationsphase erteilten Kursabschlussnoten und die in der Abiturprüfung erteilten Noten werden in Punkte übertragen. Dafür gilt folgender Schlüssel: Note | Punkte nach Notentendenz | Notendefinition sehr gut | (15 – 13 Punkte) | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. gut | (12 – 10 Punkte) | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. befriedigend | (9 – 7 Punkte) | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. ausreichend | (6 – 5 Punkte) | Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. schwach ausreichend | (4 Punkte) | Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen.*) mangelhaft | (3 – 1 Punkte) | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. ungenügend | (0 Punkte) | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. *) Eine oder mehrere schwach ausreichende Leistungen können dazu führen, dass die notwendigen Punktzahlen gemäß §§ 19, 28 bis 31, 39 nicht erreicht werden.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 SchulG. Die Noten, denen gegebenenfalls eine Tendenz hinzugefügt wird, werden zur Ermittlung der…
Die Bewertung der einzelnen schriftlichen und mündlichen Leistungen sowie die Notengebung in den Zeugnissen und in der schriftlichen und mündlichen…
Die in benoteten Leistungsnachweisen und die in der Abschlussprüfung erbrachten Leistungen der Kollegiatinnen und Kollegiaten werden in Notenstufen gemäß § 48…
Die Gesamtqualifikation wird mit Hilfe eines Punktsystems ermittelt. Hierzu werden die in der Qualifikationsphase erzielten Kursabschlussnoten und die in der…
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gelten die Notenstufen gemäß § 48 SchulG.
Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 SchulG. Die Noten, denen gegebenenfalls eine Tendenz hinzugefügt wird, werden zur Ermittlung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.