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Die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters/der Schulleiterin setzt die Zeugnisnoten auf Vorschlag des jeweiligen Fachlehrers/der jeweiligen Fachlehrerin fest.
Die Zeugnisnote fasst die Gesamtleistung des Schülers/der Schülerin in dem betreffenden Fach zusammen. Dabei sind alle besonderen Gesichtspunkte je nach Lage des Falles zu würdigen. Die Zeugnisnote darf nicht allein aus den Ergebnissen von Klassenarbeiten hergeleitet werden; maßgeblichen Einfluss hat auch die Qualität der Mitarbeit des Schülers/der Schülerin im Unterricht. Demzufolge ist die Zeugnisnote das Ergebnis einer wertenden fachlich-pädagogischen Gesamtbeurteilung und kann nicht schematisch errechnet werden.
Die Noten des Jahreszeugnisses werden aufgrund der Entwicklung der Leistungen während des Schuljahres, besonders während seiner zweiten Hälfte, gefunden.