§ 3 Abs. 3 APO-HBFS-WIVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Wirtschaftsinformatik im Saarland (APO-HBFS-WI) Vom 16. September 1985
Das Aufsteigen von der Unterstufe in die Oberstufe erfolgt ohne Versetzung.
§ 3 Abs. 2 APO-HBFS-HGFVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe im Saarland (APO-HBFS-HGF) Vom 19. Juli 1989
Die Ausbildung in der Schule umfasst einen Pflichtbereich mit allgemeinem und berufsbezogenem Lernbereich sowie einen Wahlbereich und erstreckt sich auf die in…
§ 3 Abs. 3 APO-HBFS-FWVVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung im Saarland (APO-HBFS-FWV) Vom 19. Juni 1991
Das Aufsteigen von der Unterstufe in die Oberstufe erfolgt ohne Versetzung; die schulische Ausbildung schließt mit einer Staatlichen Prüfung ab.
§ 4 Abs. 2 APO-TVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) Vom 11. Juni 2003
Die Ausbildung gliedert sich in einen Pflichtbereich und einen Wahlpflichtbereich.
§ 42 Abs. 2 APO-HBFS-ATÜbergangsregelung
Eine vor dem 1. August 2010 begonnene Ausbildung an einer Höheren Berufsfachschule für Automatisierungs- und Computertechnik wird nach den bisherigen…