Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung im Saarland (APO-HBFS-FWV) Vom 19. Juni 1991
Die Jahreszeugnisse werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben und den Schülern/Schülerinnen in der Schule ausgehändigt. Abschnitt III Staatliche Prüfung a) Allgemeine Bestimmungen
§ 12 APO-HBFS-FWVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen