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In der staatlichen Prüfung soll das Erreichen des Ausbildungsziels der Höheren Berufsfachschule für Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung und damit der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten als Voraussetzung für die Durchführung des fremdsprachlichen Berufspraktikums und für eine künftige Tätigkeit als Internationaler Wirtschaftsassistent/Internationale Wirtschaftsassistentin nachgewiesen werden.