Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Höheren Berufsfachschulen für Wirtschaftsinformatik im Saarland (APO-HBFS-WI) Vom 16. September 1985
Alle Prüfungsfächer (§ 19) können Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
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