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Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung geht dem mündlichen voraus.
Während der letzten Woche vor der mündlichen Prüfung sind die Anwärterinnen und Anwärter vom Dienst befreit.
Die Prüfung soll am Ende des Vorbereitungsdienstes abgenommen werden. Die mündliche Prüfung wird sobald wie möglich nach der schriftlichen Prüfung…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung soll bereits während der vorgesehenen Dauer des…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil geht dem mündlichen voraus.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung soll bereits während der vorgesehenen Dauer des…
Die schriftliche Prüfung soll am Ende der Fachtheorie IV abgenommen werden, im Fall der Verkürzung der Ausbildung nach Abschnitt 3 dieser Verordnung am Ende des…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung geht dem mündlichen voraus.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.