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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund der bis zum 31. Dezember 2028 geltenden Vorschriften dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind, setzen ihren Vorbereitungsdienst nach den Vorschriften dieser Verordnung fort und legen die Prüfung nach den bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Vorschriften ab. Bei Wiederholungsprüfungen ist das beim ersten Prüfungsversuch geltende Recht anzuwenden. Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte vom 12. September 2005…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2032 außer Kraft. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich zu diesem…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.