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Zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen sind insbesondere Arbeitsgemeinschaften, die außerhalb des obligatorischen Unterrichts angeboten oder von den Kollegiatinnen und Kollegiaten selbst organisiert werden. Dazu gehören im Besonderen Arbeitsgemeinschaften im künstlerischen oder sportlichen Bereich sowie Werkstattkurse.
Zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen sind fakultativ; die kontinuierliche und erfolgreiche Teilnahme kann im Abschlusszeugnis bescheinigt werden.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten kann die Schule zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen (Arbeitsgemeinschaften) anbieten.
Arbeitsgemeinschaften als weitere Unterrichtsveranstaltungen können klassen- und jahrgangsübergreifend angeboten werden.
Unterricht in anderer Form (Projekte, Schülerbetriebspraktika, Erkundungen, Schulfahrten und ähnliche Veranstaltungen) kann zeitlich begrenzt an die Stelle des…
Zusatzausbildungen sind hinsichtlich der spezifischen Gefahren des Betriebes zu erwerben. Diese umfassen auch nicht-feuerwehrtechnische Ausbildungen.
Der Wahlpflichtbereich besteht aus einem Angebot von Unterrichtsveranstaltungen, die insbesondere der Stützung des Unterrichts im Pflichtbereich, der fachlichen…
Im Rahmen der für die Abschlussprüfung vorgesehenen Punktzahl (§ 26) kann Kollegiatinnen und Kollegiaten eine besondere Lernleistung angerechnet werden, die im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.