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Stellt die Erprobungsstufenkonferenz nach dem jeweils ersten Schulhalbjahr der Klassen 5 und 6 und am Ende der Klasse 5 fest, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Schulform besser gefördert werden kann, teilt sie dies den Eltern mit und empfiehlt ihnen einen Wechsel der Schulform zum Ende des laufenden Schulhalbjahres. Am Ende des ersten Schulhalbjahres der Klasse 5 und des ersten Schulhalbjahres der Klasse 6 kann die Schule den Eltern allein empfehlen, ihr leistungsstarkes Kind
von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder
von der Realschule zum Gymnasium wechseln zu lassen.
Ein Wechsel von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder von der Realschule zum Gymnasium soll jedenfalls immer dann in Betracht gezogen werden, wenn die Voraussetzungen des § 13 Absatz 4 erfüllt sind.
Ein Wechsel zum Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang nach dem ersten Schulhalbjahr der Klasse 6 setzt in der Regel hinreichende Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache voraus. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter der aufnehmenden Schule.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann.…
In der Sekundarstufe I prüft die Schule gemäß § 13 Abs. 3 und nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung im Rahmen der jährlichen…
Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann ein Schüler/eine Schülerin am Ende der Klassenstufe 5 der Realschule in die Klassenstufe 6 des Gymnasiums…
Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann ein Schüler am Ende der Klassenstufe 5 in die Klassenstufe 6 des Gymnasiums wechseln, wenn die…
Bei einem Schulwechsel innerhalb der Sekundarstufe I wird ein Überweisungszeugnis ausgestellt, auf dem erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken…
Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 43 APO-S I durch Beschluss der Abschlusskonferenz zum Besuch auch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.