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Schüler können aus wichtigem Grund an eine andere Oberschule wechseln. Ab der Klassenstufe 7 ist der Wechsel nur in denselben Bildungsgang möglich. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter der aufnehmenden Schule im Benehmen mit der abgebenden Schule. Die Sätze 1 und 3 gelten entsprechend, wenn Schüler von einer Oberschule an eine Gemeinschaftsschule wechseln. Dabei erfolgt ab der Klassenstufe 7 ein Wechsel in der Regel in das dem bisherigen Bildungsgang entsprechende Anforderungsniveau.
Nach der Klassenstufe 7 oder 8 kann auf Antrag der Eltern ein Wechsel des Bildungsganges erfolgen, wenn die Klassenkonferenz dies beschließt und die bisher…
Der Wechsel eines Schülers der Gemeinschaftsschule an die Oberschule ist zu Beginn des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufen 1 bis 9 möglich. Er…
nach Abschluss der Klassenstufe 7, 8 oder 9 des Realschulbildungsgangs der Oberschule in die Klassenstufe 8, 9 oder 10 einer Gemeinschaftsschule wechseln, nach…
Schüler können aus wichtigem Grund an eine andere Grundschule, eine Oberschule+ oder eine Gemeinschaftsschule wechseln. Schüler der Klassenstufe 1 bis 4 können…
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 können nur dann an eine Gemeinschaftsschule wechseln, wenn sie die gemäß den §§ 41 bis 47 zu belegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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