Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis einschließlich der letzten Klasse der Sekundarstufe I und in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen entweder
in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder
Eine Versetzung ist ausgeschlossen, wenn die Leistungen sowohl in einem Fach der Fächer Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache mangelhaft als auch in einem oder mehr der übrigen Fächer nicht ausreichend sind. § 23 bleibt unberührt.
in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch mangelhaft und in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach…
Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in…
In der Sekundarschule nach § 20 Absatz 8 Nummer 1 gelten für die Versetzung ab Klasse 7 die Bestimmungen der §§ 25, 26 und 27 für das Gymnasium mit neunjährigem…
Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch dann versetzt werden, wenn die Versetzungsanforderungen aus besonderen Gründen nicht erfüllt werden konnten, jedoch…
Im Einvernehmen mit den Eltern kann eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der in der bisherigen Klasse nicht mehr angemessen gefördert werden kann, auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit Abonnement