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Die Beherrschung der Herkunftssprache im Kontext der Mehrsprachigkeit und der bildungssprachlichen Förderung kann den Erwerb der deutschen sowie weiterer Sprachen und damit das weiterführende Lernen unterstützen. Der Herkunftssprachliche Unterricht leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.
Die Schule fördert die sprachliche Bildung von Schülerinnen und Schülern, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache und durch die systematische Stärkung ihrer mehrsprachigen Ressourcen gemäß § 2 Absatz 10 des Schulgesetzes NRW.
Schülerinnen und Schülern, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, wird Herkunftssprachlicher Unterricht in den Schulformen oder schulformübergreifend angeboten, sofern entsprechender Unterricht zugelassen ist und die personellen Voraussetzungen vorliegen. Am Ende der Sekundarstufe I legen die Schülerinnen und Schüler eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab. Das Ergebnis der Prüfung wird im Zeugnis bescheinigt. Sofern Minderleistungen in einer der Fremdsprachen vorliegen, tritt bei der Vergabe der Abschlüsse und der Berechtigung gemäß den §§ 40 bis 43 das Ergebnis der Prüfung an die Stelle der Note in dieser Fremdsprache, wenn in der Sprachprüfung eine mindestens gute Leistung erzielt wurde. Dies gilt nicht bei einer ungenügenden Leistung in einer Fremdsprache. Die so an die Stelle der Note in der Fremdsprache getretene Note kann nicht zum Ausgleich einer weiteren Minderleistung herangezogen werden.
Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten, können zum Erwerb von Abschlüssen und der Berechtigung gemäß den §§ 40 bis 43 an einer Sprachfeststellungsprüfung teilnehmen. Das Ergebnis der Prüfung tritt an die Stelle der Note in einer der Fremdsprachen und ist versetzungsrelevant.
Die Prüfung zum Erwerb der Zusatzqualifikation dient dem Nachweis, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Kenntnisse und die Fähigkeiten besitzt, die…
Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache…
Zum Erwerb von schulischen Abschlüssen der Sekundarstufe I und der Fachhochschulreife kann die Pflichtfremdsprache Englisch durch die Teilnahme an einer…
Eine in der Sekundarstufe I begonnene und in der Einführungsphase fortgeführte Fremdsprache wird mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Qualifikationsphase…
Ergänzungsunterricht soll nach Möglichkeit zur Förderung im Gebrauch der deutschen Sprache für Studierende mit Migrationshintergrund sowie für deutsche…
Das Land bietet herkunftssprachlichen Unterricht unter Aufsicht der Schulaufsichtsbehörde an. Der herkunftssprachliche Unterricht dient der Förderung und Pflege…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.