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Das Land bietet herkunftssprachlichen Unterricht unter Aufsicht der Schulaufsichtsbehörde an. Der herkunftssprachliche Unterricht dient der Förderung und Pflege der sprachlichen Fähigkeiten in der Herkunftssprache sowie der Weiterentwicklung interkultureller Kompetenzen. Darüber hinaus fördert dieser Unterricht die Identität und Mehrsprachigkeit der Schüler und Schülerinnen und leistet einen Beitrag, die Gesamtpersönlichkeit von Kindern und Jugendlichen in ihrer aktuellen Lebens- und Lernwirklichkeit zu berücksichtigen.