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Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Unterrichtsfächer nach Anlage 5 erstrecken.
Die Prüflinge sind in Gruppen bis zu fünf Personen zu prüfen. Die auf jeden Prüfling entfallende Prüfungszeit soll bis zu zehn Minuten betragen. Der Prüfungsausschuss hat während der gesamten Dauer der Prüfung anwesend zu sein.
Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu fünf geprüft. Die Prüfung soll für den…
Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf alle Inhalte der praktischen und theoretischen Ausbildung nach den Anlagen 4 und 5, aus denen vier…
In der mündlichen Prüfung dürfen nicht mehr als fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft werden. Für jeden Prüfling ist eine Gesamtprüfungsdauer von mindestens 45…
In der mündlichen Prüfung sollen nicht mehr als fünf Prüfungsteilnehmer gleichzeitig geprüft werden. Für jeden Prüfungsteilnehmer ist eine Gesamtprüfungsdauer…
Die mündliche Prüfung soll sich insbesondere auf Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten erstrecken, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren. Es…
Der mündliche Teil der Prüfung wird einzeln oder in Gruppen mit bis zu drei zu prüfenden Personen durchgeführt. Die Prüfung soll für jede zu prüfende Person 30…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.