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Unter Aufsicht sind an drei Tagen insgesamt drei Aufgaben (Aufsichtsarbeiten) zu bearbeiten. Die Aufgaben sind den in § 13 bezeichneten Fachgebieten 1 bis 3 zu entnehmen, und zwar eine Aufgabe aus jedem Fachgebiet. Für die Bearbeitung jeder Aufgabe stehen drei Zeitstunden zur Verfügung. Die Hilfsmittel, die benutzt werden dürfen, werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Aufgaben werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nach § 17 Absatz 1 auf Vorschlag der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen gestellt.
Die Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen führen regelmäßig hauptamtliche Lehrkräfte der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen.
Über die schriftliche Prüfung fertigt die Aufsichtskraft eine Niederschrift nach einem von dem für Justiz zuständigen Ministerium vorgegebenen Muster an.
Die Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen führen regelmäßig hauptamtliche Lehrkräfte der Justizvollzugsschule.
Die Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen führen regelmäßig hauptamtliche Lehrkräfte der Justizvollzugsschule.
Die Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen führen regelmäßig hauptamtliche Lehrkräfte der Justizvollzugsschule.
Die möglichen Aufgabenstellungen und die Bewertungskriterien werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt. Sind mehrere…
Die Laufbahnprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses legt deren Reihenfolge…
In allen Fachgebieten können weitere Aufgaben auch zur schriftlichen Bearbeitung gestellt werden. Deren Benotung fließt in die nicht schriftliche Note ein.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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