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Unter Aufsicht sind an drei Tagen insgesamt drei Aufgaben (Aufsichtsarbeiten) zu bearbeiten. Die Aufgaben sind den in § 12 bezeichneten Fachgebieten 1 bis 3 zu entnehmen, und zwar zwei Aufgaben aus dem Fachgebiet 1 und eine Aufgabe aus den Fachgebieten 2 oder 3. Für die Bearbeitung jeder Aufgabe stehen drei Zeitstunden zur Verfügung. Die Hilfsmittel, die benutzt werden dürfen, werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Aufgaben werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Abstimmung mit der Leitung der Justizvollzugsschule gestellt.
Die Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen führen regelmäßig hauptamtliche Lehrkräfte der Justizvollzugsschule.
Über die schriftliche Prüfung fertigt die Aufsichtskraft eine Niederschrift nach einem vom für Justiz zuständigen Ministerium vorgegebenen Muster an.
Die schriftlichen Arbeiten werden unter Aufsicht gefertigt. Die Aufsichtführenden fertigen eine Niederschrift und vermerken darin die Zeitpunkte des Beginns,…
Die Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen führen regelmäßig hauptamtliche Lehrkräfte der Justizvollzugsschule.
Die Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen führen regelmäßig hauptamtliche Lehrkräfte der Justizvollzugsschule.
Die Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen führen regelmäßig hauptamtliche Lehrkräfte der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen.
Die Laufbahnprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses legt deren Reihenfolge…
Die Prüflinge haben unter Aufsicht einer Beamtin oder eines Beamten der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt oder Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.