Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Einstellungsbehörde lässt im Rahmen der ihr zugewiesenen Einstellungsermächtigungen und der ihr eingeräumten Ausbildungskapazität bei der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen Bewerbende regelmäßig zum 1. Juli eines jeden Jahres zum Vorbereitungsdienst zu. Zur Bestimmung der bei der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen einzuräumenden Ausbildungskapazität meldet die Einstellungsbehörde nach Abstimmung mit der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen ihren Ausbildungsbedarf über das für Ausländer- und Asylangelegenheiten zuständige Ministerium frühzeitig bei dem für Justiz zuständigen Ministerium an.
Die Zulassung erfolgt nur, wenn folgende Unterlagen vor der Zulassung zum Vorbereitungsdienst vorliegen und sich daraus keine Bedenken ergeben:
beglaubigte Abschriften der nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 beizufügenden Unterlagen,
eine Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, bei Lebenspartnern auch die Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Lebenspartnerschaft geführten Lebenspartnerschaftsbuch jeweils in beglaubigter Form,
das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung und
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen.
beglaubigte Abschriften der nach § 2 Absatz 2 Nummern 2 und 3 beizufügenden Unterlagen;
beglaubigte Abschriften der nach § 2 Absatz 2 Nummern 2 und 3 beizufügenden Unterlagen;
Die Zulassung erfolgt nur, wenn folgende Unterlagen vor der Zulassung zum Vorbereitungsdienst vorliegen und sich aus diesen keine Bedenken ergeben:
Die Zulassung erfolgt nur, wenn folgende Unterlagen vor der Zulassung zum Vorbereitungsdienst vorliegen und sich daraus keine Bedenken ergeben:
eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder…
beglaubigte Kopien der Personenstandsurkunden, mithin der Geburtsurkunde oder des Geburtsscheins, gegebenenfalls der Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.