Gesetze
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Die oder der Auszubildende hat sich zu bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen.
Insbesondere ist die oder der Auszubildende verpflichtet,
an den vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen teilzunehmen,
die Aufgaben, die ihr oder ihm im Rahmen der Ausbildung ordnungsgemäß übertragen werden, sorgfältig auszuführen und
schriftlich oder elektronisch Praxisberichte zu erstellen.
Insbesondere ist die oder der Auszubildende verpflichtet,
Insbesondere ist die oder der Auszubildende verpflichtet,
die ihr oder ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
Insbesondere ist die oder der Auszubildende verpflichtet,
Die oder der Auszubildende hat sich zu bemühen, die in § 6 genannten Kompetenzen zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Sie…
Der oder dem Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungsziel und dem Ausbildungsstand entsprechen. Die übertragenen Aufgaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.