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Die Ausbildung umfasst praktische und schulische Ausbildungsabschnitte. Die praktische Ausbildung erfolgt in Justizvollzugseinrichtungen, die schulische Ausbildung an der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen - Josef-Neuberger-Haus - (Justizvollzugsschule).
Die regelmäßige Reihenfolge und Dauer der einzelnen Ausbildungsabschnitte werden wie folgt festgelegt: Ausbildungsabschnitt | Dauer Praktische Ausbildung I: | zweieinhalb Monate, Schulische Ausbildung I | drei Monate, Praktische Ausbildung II: | vier Monate, Schulische Ausbildung II | drei Monate, Praktische Ausbildung III: | fünfeinhalb Monate, Schulische Ausbildung III | drei Monate, Praktische Ausbildung IV: | drei Monate. Über Abweichungen entscheidet das für Justiz zuständige Ministerium.
Die regelmäßige Reihenfolge und Dauer der einzelnen Ausbildungsabschnitte werden wie folgt festgelegt: Ausbildungsabschnitt Dauer Praktische Ausbildung I:…
Die regelmäßige Reihenfolge und Dauer der einzelnen Ausbildungsabschnitte werden wie folgt festgelegt: Ausbildungsabschnitt Dauer Praktische Ausbildung I:…
Die regelmäßige Reihenfolge und Dauer der einzelnen Ausbildungsabschnitte werden wie folgt festgelegt: Ausbildungsabschnitt | Dauer Praktische Ausbildung I: |…
Die praktische Ausbildung erfolgt in drei Zeitblöcken in fünf Ausbildungsabschnitten:
Die praktische Ausbildung dauert regelmäßig 15 Monate. In dieser Zeit lernen die Anwärterinnen und Anwärter alle Aufgaben des Verwaltungsdienstes in der…
Die praktische Ausbildung dauert regelmäßig 15 Monate. In dieser Zeit lernen die Anwärterinnen und Anwärter alle Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.