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Die schulische Ausbildung dauert regelmäßig neun Monate.
Es wird Unterricht in folgenden Fachgebieten erteilt:
Der Unterricht wird fachlich und methodisch nach zeitgemäßen wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet. Der Unterricht wird von hauptamtlichen und nicht hauptamtlichen Lehrkräften vorzugsweise aus der Vollzugspraxis erteilt.
Der Unterricht umfasst regelmäßig 30 Schulstunden in der Woche. Zusätzlich zum Unterricht können Arbeitsgemeinschaften und Projektgruppen eingerichtet werden. Es soll hinreichend Zeit verbleiben, vermitteltes Wissen zu verarbeiten sowie im Selbststudium zu vertiefen und zu erweitern.
Der Umfang des Unterrichts und die Unterrichtsinhalte sowie die Verteilung des Unterrichtsstoffes auf die Fachgebiete werden durch die Lehr-und Stoffverteilungspläne geregelt. Die Lehr- und Stoffverteilungspläne werden von der Justizvollzugsschule aufgestellt. Sie bedürfen der Zustimmung des für Justiz zuständigen Ministeriums.
Die Ausbildung der für einen späteren Einsatz im Jugendvollzug und in den Jugendarrestanstalten vorgesehenen Anwärterinnen und Anwärter erfolgt gemeinsam in speziellen Ausbildungsgruppen für diese Vollzugsarten. Mit Zustimmung des für Justiz zuständigen Ministeriums kann hiervon ausnahmsweise abgewichen werden. Die Unterrichtsinhalte tragen den jugendspezifischen Besonderheiten und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen Rechnung und werden in den Lehr- und Stoffverteilungsplänen geregelt.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Staats-, Verwaltungs- und Zivilrecht und
Kriminologie und Vollzugspsychologie,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.