Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der schriftliche Teil der Prüfung wird am Ende des letzten schulischen Ausbildungsabschnittes abgenommen. In Einzelfällen kann die Prüfung bis spätestens zum 31. Mai des Prüfungsjahres nachgeholt werden.
Der mündliche Teil der Prüfung wird in der letzten Woche des praktischen Ausbildungsabschnittes IV, spätestens am 30. Juni des Prüfungsjahres, abgenommen.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses setzt die Termine für den schriftlichen und für den mündlichen Teil der Prüfung im Einvernehmen mit der Leitung der Justizvollzugsschule fest und veranlasst die Ladung zur Prüfung.
Der Dienst innerhalb einer Woche vor dem mündlichen Teil der Prüfung dient ausschließlich der Prüfungsvorbereitung. Eine Einteilung zum Wochenend-,Feiertags- und Nachtdienst ist innerhalb dieses Zeitraums untersagt.
Zum Zwecke der Ausbildung und Prüfung können Akten aus der Praxis des Justizvollzugs sowie Verwaltungsakten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften beigezogen und vervielfältigt werden.
Der schriftliche Teil der Prüfung wird am Ende des letzten schulischen Ausbildungsabschnittes abgenommen. In Einzelfällen kann die Prüfung bis spätestens zum…
Der schriftliche Teil der Prüfung wird am Ende des letzten schulischen Ausbildungsabschnittes abgenommen. In Einzelfällen kann die Prüfung bis spätestens zum…
Der schriftliche Teil der Prüfung wird am Ende des letzten schulischen Ausbildungsabschnittes (§ 9 Absatz 2) abgenommen. In Einzelfällen kann die Prüfung bis…
Die schriftliche Prüfung soll am Ende der Fachtheorie IV abgenommen werden, im Fall der Verkürzung der Ausbildung nach Abschnitt 3 dieser Verordnung am Ende des…
Der schriftliche Teil der Prüfung wird am Ende des Studiums II abgenommen, der mündliche Teil der Prüfung wird so bald wie möglich nach dem schriftlichen Teil…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung soll bereits während der vorgesehenen Dauer des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.