Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über Vergütungen bei Prüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte
Ein neuer Chat, das ganze ApproPrüfVergVO SN bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenFür dieses Gesetz gibt es noch keine KI-Aufbereitung — keine erklärte Fassung, keine Leichte Sprache, keine KI-Hinweise. Auf Antrag bereiten wir es auf.
Wenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.