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Unterlagen über die in § 1 Absatz 2 genannten Daten und Informationen, insbesondere die Berichte über Gewinnauszahlungen und Tickets sowie über Soll- und Ist-Zählergebnisse und der Statusbericht sind von der oder dem Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers der Finanzaufsicht täglich vor Durchführung der Automatenzählung in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen und von dieser bei ihrer Überwachungstätigkeit zu berücksichtigen. Es bleibt der Finanzaufsicht unbenommen, bei Bedarf zur Erfüllung der Aufsichtspflichten weitere benötigte Daten und Unterlagen anzufordern und einzusehen.
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber hat die Spielautomaten mit einem elektronische Aufzeichnungssystem auszustatten. Die Finanzaufsicht erhält…
Die mit der Geldzählung beschäftigten Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers sind während des gesamten Zähl- und Abrechnungsvorgangs…
Der Finanzaufsicht ist der Ausdruck der Tagesabrechnung zusammen mit dem Abrechnungsformular einschließlich der Dokumentation zu Differenzen zu übergeben. Sie…
Die Bewilligungsstellen stellen der Zahlstelle alle für die Auszahlung der Förderung erforderlichen Daten zur Verfügung, insbesondere den festgestellten…
Am Turniertag ist der Finanzaufsicht für jede an den Turnierautomaten gespielte Runde eine von Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des…
Zur Kontrolle der Einhaltung der zugelassenen Spielzeiten darf die Finanzaufsicht auch die Aufzeichnungen des elektronischen Aufzeichnungssystems der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.