Gesetze
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Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber darf den Spielbetrieb im Klassischen Spiel erst eröffnen, wenn dessen Überwachung durch die Anwesenheit der Finanzaufsicht im Spielsaal sichergestellt ist. Für die Spieleröffnung im Automatenspiel ist regelmäßig die Anwesenheit der Finanzaufsicht in der Spielbank ausreichend.
Zur Kontrolle der Einhaltung der zugelassenen Spielzeiten darf die Finanzaufsicht auch die Aufzeichnungen des elektronischen Aufzeichnungssystems der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers nutzen.
Werden von der Konzessionsinhaberin oder dem Konzessionsinhaber andere elektronische Aufzeichnungs- oder Hinweissysteme eingesetzt, mit denen alle Vorgänge in…
Die spieltägliche Inbetriebnahme der Spielautomaten erfolgt durch die Beauftragte oder den Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers.…
Die Finanzaufsicht hat vor Eröffnung des Klassischen Spiels zu prüfen, ob die Spieltische von den Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des…
Die Außerbetriebnahme der Spielautomaten erfolgt durch die Beauftragte oder den Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers. Die…
Der Finanzaufsicht sind von der Konzessionsinhaberin oder dem Konzessionsinhaber die jeweils geltenden und von der für die Glücksspielaufsicht zuständigen…
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber hat die zur Zählung benötigten Maschinen zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.